Erbrecht

Unter Berücksichtigung Ihrer familiären Situation berate ich Sie individuell insbesondere bei der Gestaltung von Testamenten, Vermächtnissen, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Als zertifizierte Testamentsvollstreckerin kann ich sichern, dass Ihr letzter Wille auch tatsächlich durchgesetzt wird.

Ich informiere Sie darüber, welche Aufgaben und Tätigkeiten im Sterbefall zu erledigen sind, welche Fristen zu beachten sind und was Sie machen müssen, wenn ein handschriftliches Testament vorhanden ist.

Ebenfalls stehe ich Ihnen gern in den Fällen beratend zur Seite , in denen es darum geht, eine überschuldete Erbschaft auszuschlagen oder die Annahme einer Erbschaft anzufechten.



Nach dem Erbfall liegt der Schwerpunkt meiner Tätigkeit
in der Beratung und Vertretung bei der

  • Nachlasssicherung,
  • Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften,
  • Durchsetzung von Ausgleichungspflichten,
  • Haftungsbeschränkung des Erben,
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen,
  • Testamentsanfechtung.
  • Testamentsvollstreckung
  • Errichtung  des Nachlassverzeichnisses